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Glücksbringer vor Gericht
Erstellt von admin am 4. Januar 2005, 13:53 ; bisher 484 mal aufgerufen

Der Unmut von Hausbesitzern mit umweltfreundlichen Gasheizungsanlagen wächst. Obwohl die zentralen Feuerstätten kaum noch Rückstände produzieren, erhält man regelmäßig gebührenpflichtigen Besuch vom Schornsteinfeger. Doch nun beginnt das Schornsteinfeger Monopol zu bröckeln.

Wie die Kölnische Rundschau berichtet, stellt der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Frage, ob ob Schornsteinfeger moderne Gasheizungen wirklich jedes Jahr kehren müssen. Hintergrund ist die Klage eines Ludwigshafener Bürgers gegen die jährliche gebührenpflichtige Kehrung. Da seine Heizung das Gas nahezu rückstandsfrei verbrenne sei eine Sichtkontrolle vollkommen ausreichend.

Der Verfassungsgerichtshof verwies den Fall nun zur Prüfung an das Oberverwaltungsgericht.

Der FDP-Kreisvorsitzende Ulrich van Bebber zum Beschluss: „Auch das Gericht sieht den Modernisierungsbedarf der derzeitigen Regelungen. Denn die Technik der Feuerungsanlagen hat sich in den letzten Jahren vollständig verändert. Moderne Feuerungsanlagen in Privathaushalten arbeiten weitgehend rückstandsfrei. Wo kein Ruß ist, muss auch nicht gekehrt werden!“ Es gehe nicht darum, die Schornsteinfeger abzuschaffen, sondern das Gebietsmonopol. „Wie das geht, hat die Aufhebung des TÜV-Monopols gezeigt.“ Die Aufhebung des Monopols wird dabei keineswegs zur Abschaffung des Schornsteinfegers führen sondern zu mehr Wettbewerb.

Eigentümer von Heizungsanlagen können dann frei üner die Auftragsvergabe zur Kaminkehrung entscheiden. „Wir brauchen Konkurrenz für Kaminkehrer“, fordert van Bebber.


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