| Trotz Wegerecht keine Freie Fahrt ? |
| Erstellt von
Redaktion
am
17. August 2003, 00:00
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791
mal aufgerufen |
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Das sogenannte Wegerecht gewährleistet nicht unbedingt den unbehinderten Zugang zur eigenen Garage.
Das im Grundbuch verbriefte Wegerecht gewährleistet den Zugang zum eigenen Grundstück auch dann, wenn der Zugang nur durch Nachbars Garten möglich ist. Trotz verbrieftem Wegerecht besteht jedoch kein Anspruch auf ungehinderten Zugang.
So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Im vorliegenden Fall wurde das Grundstück mit der Durchfahrt zur Garage des Nachbarn eingezäunt und mit abschließbaren Toren versehen. Der Nachbar musste als Nutznießer des Wegerechts diese Maßnahmen dulden.
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