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Recht auf Sonne
Erstellt von Redaktion am 12. Juli 2003, 00:00 ; bisher 810 mal aufgerufen

Neues Nachbarschaftsrecht regelt Heckenwuchs an der Grundstücksgrenze

Am 9.7.2003 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die künftig die Heckenbepflanzung auf den Grundstücksgrenzen in Rheinland-Pfalz zu aller Zufriedenheit regeln soll.

Die Mindestabstände zur Grenze sind künftig von der Heckenhöhe abhängig. So sind bei einer Heckenhöhe von bis zu 1,0m mindestens 0,25m Abstand zum Nachbarn einzuhalten. Bei einer Höhe von 1,0 bis zu 1,5m sind 0,5m Abstand zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der Randbepflanzung um ein Exemplar von 1,5 bis stattlichen 2,0m so vergrößert sich der einzuhaltende Abstand gar auf 0,75m. Jeder Zentimeter mehr vergrößert den einklagbaren Abstand um einen weiteren Zentimeter.

Bevor Sie nun zu Ihrer Heckenschere eilen: Schneiden müssen Sie nur wenn der Nachbar dies auch verlangt - und dann auch nur zwischen 1. Oktober und 15. März.

Die Gesetzesänderung soll laut Justizminister Herbert Mertin (FDP) einen Interessensausgleich bringen, "der beide Seiten zufrieden stellt". Schließlich hätte jeder ein "Recht auf Sonne und Licht". CDU und Grüne befürchten hingegen eine Prozeßflut, da nun der Zollstock das Maß aller Dinge darstelle. Bernhard Braun (Grüne) warf dem Justizminister vor sich "vergaloppiert" zu haben. Ökologisch sei die Regelung "der reine Unsinn". Der Minister erlasse Gesetze, die niemand brauche.

Wie so oft im Nachbarschaftsrecht gilt auch in diesem Fall : Besser einigt man sich untereinander statt Richter und Gesetz zu bemühen...


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